Entwicklung, Planung & Bau

Projektablauf

Die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage bedarf eines komplexen, zeitintensiven Prozesses – von der Standortanalyse über das Genehmigungsverfahren bis zum Bau sind viele Schritte erforderlich.

 

Wir kümmern uns um die Kommunikation mit allen Beteiligten, entwickeln, installieren & betreiben die Photovoltaik-Freiflächenanlagen und übernehmen dabei alle Risiken und Planungsaufwände.

 

Die Planungen finden im Einklang mit dem „Leitfaden zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ der Gemeinde Wusterhausen/Dosse statt.

01. Analyse & Standortsicherung

Flächenanalyse und -sicherung, Prüfung Netzanschluss

02. Projektentwicklung & Genehmigung

Einholung aller notwendigen Genehmigungen im Zuge eines Bauleitplanverfahrens inkl. frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung.

03. Bau des Solarparks

Installation und Montage der Solaranlage nach aktuell geltenden Vorgaben.

04. Netzanschluss & Inbetriebnahme

Anschluss der Anlage an das Netz des Energieversorgers per Erdverkabelung ggfs. Bau eines Umspannwerkes.

05. Betrieb & Rückbau

Betrieb der Anlage sowie der vollständige Rückbau inkl. Recycling der Komponenten nach Ende der Laufzeit (30 Jahre).

Gemeinsam
für eine erfolgreiche Energiewende

Um die Klimaziele zu erreichen sollen bis 2030 midestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die wir nur gemeinsam meistern können.

Aktueller Stand der Planungen

03/2023 – ENTWURFSPHASE I

10/2021Abschluss von Pachtverträgen mit den Ökohöfen Schönberg zur Sicherung der Flächen
12/2021Planungsanstoß durch PVESTATE GmbH – Antrag auf Aufstellung von zwei Bebauungsplänen zur Realisierung von PV-Freiflächenanlagen in Schönberg und Wulkow
02/2022Vorstellung des Projektes bei der Gemeindevertretersitzung und Beschlussfassung zur Aufstellung von Bebauungsplänen für die PV-Freiflächenanlagen in Schönberg und Wulkow sowie Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes in den Ortsteilen
MAZ Bericht
03/2022Aufstellung des Bebauungsplanes PV-Freiflächenanlage in Schönberg
Öffentliche Bekanntmachung (PDF)
03/2022Aufstellung des Bebauungsplanes PV-Freiflächenanlage in Wulkow
Öffentliche Bekanntmachung (PDF)
01/2023Änderung des Aufstellungsbeschlusses PV-Freiflächenanlage Wulkow
Öffentliche Bekanntmachung (PDF)
01/2023Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wusterhausen/Dosse für die Ortsteile Schönberg, Tramnitz und Wulkow
Öffentliche Bekanntmachung (PDF)
01/2023Aufstellungsbeschluss PV-Freiflächenanlage Wulkow-Süd
Öffentliche Bekanntmachung (PDF)
02/2023Beginn Erarbeitung Planungskonzept (Vorentwurf Bebauungspläne sowie Änderung Flächennutzungsplan)
11/2023Beginn der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die B-Pläne (Vorentwürfe) der PV-Freiflächenanlagen und der 8. FNP-Änderung (Vorentwurf) in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse
06/2024Beginn der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 8. FNP-Änderung (Entwurf) in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse
25.06. bis 26.07.2024

Stand: 10.03.2025 – Dieser Bereich wird regelmässig aktualisiert

Öffentlichkeitsbeteiligung

Während des Bauleitplanverfahrens haben Bürgerinnen & Bürger mehrfach die Möglichkeit, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Sowohl die „frühzeitige“ als auch die „formelle“ Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe schematischer Ablauf) bietet die Chance, sich in Form von Stellungnahmen oder Einwendungen jeweils während der öffentlichen Auslegungen der Entwurfsunterlagen im Rathaus und auf der Webseite der Gemeinde einzubringen und das Projekt mitzugestalten.

 

Zusätzlich möchten wir die Einwohnerinnen und Einwohner bitten, sich bereits jetzt in den Prozess einzubringen und uns ihre Anregungen für ein bestmögliches Ergebnis mitzuteilen.

Schematischer Ablauf zum Bauleitplanverfahren

VORPHASE

Planungsanstoß

Aufstellungsbeschluss

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

ENTWURFSPHASE I

Erarbeitung Planungskonzept

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Auswertung der Beteiligung und Abwägung
+
Überarbeitung Planungskonzept

Auslegungsbeschluss

Ortsübliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses

ENTWURFSPHASE II

Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit

Formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Auswertung der Beteiligung und Abwägung
+
Überarbeitung Planungskonzept

Anhörung Ortsrat

Bebauungsplan
Beratung und Satzungsbeschluss

Flächennutzungsplan
Beratung und Feststellungsbeschluss

INKRAFTTRETEN

Vorlage zur Genehmigung

Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Bekanntmachung Feststellungsbeschluss

Legende
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Politische Gremien

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Verwaltung

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Öffentlichkeit & Behörden

Bau der Anlagen

Nach Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis kann die Solaranlage installiert werden. Der Bau wird naturschutzfachlich begleitet und mit Maßnahmen wie z.B. einer Bauzeitenregelung zum Schutz der Brutzeiten von Vögeln, Aufstellung eines Amphibien-Schutzzauns oder die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen – möglichst schonend für Natur & Umwelt – realisiert.

Auf den Ackerflächen werden die Solarmodule in langen parallelen Reihen installiert. Die Module werden auf Metallgestelle aufgeständert, deren Bodenverankerung in Form von zu rammenden Erdständern nahezu ohne Bodenversiegelung erfolgt.

 

Da die Reihen zur Vermeidung gegenseitiger Verschattung mehrere Meter Abstand voneinander halten, wird der Boden unter den Modulen mit Regen und relativ viel Licht versorgt, so dass ein dauerhaft besonnter Streifen zwischen den Solarmodulen entsteht, in dem die Entwicklung natürlicher Pflanzengesellschaften stattfinden und eine deutlich gesteigerte Artenvielfalt entstehen kann.

 

Die angestrebte Bewirtschaftung als Extensivgrünland durch den landwirtschaftlichen Betrieb vor Ort unterstützt dies zusätzlich.

Solarteur

Solarteur bei der Montage von Photovoltaikmodulen (Beispiel)

Flug über eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bau (Beispiel)

Das Gelände wird aus Versicherungsgründen eingezäunt, kann aber von kleineren Tierarten erreicht werden. Um die Außengrenze herum erfolgt eine Eingrünung durch eine landschaftstypische und standortgerechte Heckenpflanzung.

 

Auf den Flächen erfolgen über 30 Jahre kaum menschliche Störungen oder landbauliche Aktivitäten, insbesondere keine Bodenbearbeitung, keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

 

Nach Ende der Nutzungsdauer erfolgt ein vollständiger Rückbau sowie das Recycling der die Einzelteile und verbauten Rohstoffe (Aluminium, Kupfer, Stahl).

 

Die Flächen werden nach Rückbau der Anlagen wieder der Landwirtschaft als Nutzfläche zur Verfügung gestellt.