Die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage bedarf eines komplexen, zeitintensiven Prozesses – von der Standortanalyse über das Genehmigungsverfahren bis zum Bau sind viele Schritte erforderlich.
Wir kümmern uns um die Kommunikation mit allen Beteiligten, entwickeln, installieren & betreiben die Photovoltaik-Freiflächenanlagen und übernehmen dabei alle Risiken und Planungsaufwände.
Die Planungen finden im Einklang mit dem „Leitfaden zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ der Gemeinde Wusterhausen/Dosse statt.
Flächenanalyse und -sicherung, Prüfung Netzanschluss
Einholung aller notwendigen Genehmigungen im Zuge eines Bauleitplanverfahrens inkl. frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung.
Installation und Montage der Solaranlage nach aktuell geltenden Vorgaben.
Anschluss der Anlage an das Netz des Energieversorgers per Erdverkabelung ggfs. Bau eines Umspannwerkes.
Betrieb der Anlage sowie der vollständige Rückbau inkl. Recycling der Komponenten nach Ende der Laufzeit (30 Jahre).
Um die Klimaziele zu erreichen sollen bis 2030 midestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die wir nur gemeinsam meistern können.
10/2021 | Abschluss von Pachtverträgen mit den Ökohöfen Schönberg zur Sicherung der Flächen |
12/2021 | Planungsanstoß durch PVESTATE GmbH – Antrag auf Aufstellung von zwei Bebauungsplänen zur Realisierung von PV-Freiflächenanlagen in Schönberg und Wulkow |
02/2022 | Vorstellung des Projektes bei der Gemeindevertretersitzung und Beschlussfassung zur Aufstellung von Bebauungsplänen für die PV-Freiflächenanlagen in Schönberg und Wulkow sowie Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes in den OrtsteilenMAZ Bericht |
03/2022 | Aufstellung des Bebauungsplanes PV-Freiflächenanlage in Schönberg Öffentliche Bekanntmachung (PDF) |
03/2022 | Aufstellung des Bebauungsplanes PV-Freiflächenanlage in Wulkow Öffentliche Bekanntmachung (PDF) |
01/2023 | Änderung des Aufstellungsbeschlusses PV-Freiflächenanlage Wulkow Öffentliche Bekanntmachung (PDF) |
01/2023 | Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wusterhausen/Dosse für die Ortsteile Schönberg, Tramnitz und Wulkow Öffentliche Bekanntmachung (PDF) |
01/2023 | Aufstellungsbeschluss PV-Freiflächenanlage Wulkow-Süd Öffentliche Bekanntmachung (PDF) |
02/2023 | Beginn Erarbeitung Planungskonzept (Vorentwurf Bebauungspläne sowie Änderung Flächennutzungsplan) |
11/2023 | Beginn der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die B-Pläne (Vorentwürfe) der PV-Freiflächenanlagen und der 8. FNP-Änderung (Vorentwurf) in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse |
06/2024 | Beginn der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 8. FNP-Änderung (Entwurf) in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse 25.06. bis 26.07.2024 |
Stand: 10.03.2025 – Dieser Bereich wird regelmässig aktualisiert
Während des Bauleitplanverfahrens haben Bürgerinnen & Bürger mehrfach die Möglichkeit, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Sowohl die „frühzeitige“ als auch die „formelle“ Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe schematischer Ablauf) bietet die Chance, sich in Form von Stellungnahmen oder Einwendungen jeweils während der öffentlichen Auslegungen der Entwurfsunterlagen im Rathaus und auf der Webseite der Gemeinde einzubringen und das Projekt mitzugestalten.
Zusätzlich möchten wir die Einwohnerinnen und Einwohner bitten, sich bereits jetzt in den Prozess einzubringen und uns ihre Anregungen für ein bestmögliches Ergebnis mitzuteilen.
Planungsanstoß
Aufstellungsbeschluss
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Erarbeitung Planungskonzept
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Auswertung der Beteiligung und Abwägung
+
Überarbeitung Planungskonzept
Auslegungsbeschluss
Ortsübliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
Formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Auswertung der Beteiligung und Abwägung
+
Überarbeitung Planungskonzept
Anhörung Ortsrat
Bebauungsplan
Beratung und Satzungsbeschluss
Flächennutzungsplan
Beratung und Feststellungsbeschluss
Vorlage zur Genehmigung
Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Bekanntmachung Feststellungsbeschluss
Politische Gremien
Verwaltung
Öffentlichkeit & Behörden
Nach Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis kann die Solaranlage installiert werden. Der Bau wird naturschutzfachlich begleitet und mit Maßnahmen wie z.B. einer Bauzeitenregelung zum Schutz der Brutzeiten von Vögeln, Aufstellung eines Amphibien-Schutzzauns oder die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen – möglichst schonend für Natur & Umwelt – realisiert.
Auf den Ackerflächen werden die Solarmodule in langen parallelen Reihen installiert. Die Module werden auf Metallgestelle aufgeständert, deren Bodenverankerung in Form von zu rammenden Erdständern nahezu ohne Bodenversiegelung erfolgt.
Da die Reihen zur Vermeidung gegenseitiger Verschattung mehrere Meter Abstand voneinander halten, wird der Boden unter den Modulen mit Regen und relativ viel Licht versorgt, so dass ein dauerhaft besonnter Streifen zwischen den Solarmodulen entsteht, in dem die Entwicklung natürlicher Pflanzengesellschaften stattfinden und eine deutlich gesteigerte Artenvielfalt entstehen kann.
Die angestrebte Bewirtschaftung als Extensivgrünland durch den landwirtschaftlichen Betrieb vor Ort unterstützt dies zusätzlich.
Solarteur bei der Montage von Photovoltaikmodulen (Beispiel)
Flug über eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bau (Beispiel)
Das Gelände wird aus Versicherungsgründen eingezäunt, kann aber von kleineren Tierarten erreicht werden. Um die Außengrenze herum erfolgt eine Eingrünung durch eine landschaftstypische und standortgerechte Heckenpflanzung.
Auf den Flächen erfolgen über 30 Jahre kaum menschliche Störungen oder landbauliche Aktivitäten, insbesondere keine Bodenbearbeitung, keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Nach Ende der Nutzungsdauer erfolgt ein vollständiger Rückbau sowie das Recycling der die Einzelteile und verbauten Rohstoffe (Aluminium, Kupfer, Stahl).
Die Flächen werden nach Rückbau der Anlagen wieder der Landwirtschaft als Nutzfläche zur Verfügung gestellt.